forex trading logo

Suchen

Anmeldung



Fernwartung

 

Download TeamViewer QS

Home Nur für Link INNUNGaktuell: RS RECHT - Änderung des Beleuchtungsverbotes für Werbeanlagen
INNUNGaktuell: RS RECHT - Änderung des Beleuchtungsverbotes für Werbeanlagen Drucken

Rundschreiben Recht 43/2022 – Änderung des Beleuchtungsverbotes für Werbeanlagen

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in der letzten Septemberwoche eine Änderung der entsprechenden Verordnung, der EnSikuMaV, veröffentlicht, die für Unternehmen eine Erleichterung bringt. Danach gilt das Verbot des Betriebs von lichtemittierenden oder beleuchteten Werbeanlagen ab sofort nur noch von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages (und nicht mehr wie bisher bis 16:00 Uhr des Folgetages).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter Ihrer Kfz-Innung.

Ansprechpartner: Dirk Weinzierl


 

 

          Banner Azubi-Kampagne           Logo Kfz-Gewerbe