INNUNGaktuell: RS Recht 42/2022 - Empfelung des Wirtschaftsministeriums |
Die aktuell gültige Pkw-EnVKV verlangt, Verbräuche und Emissionen immer noch auf Basis der NEFZ-Werte anzugeben. Allerdings existieren für viele Fahrzeuge keine NEFZ-Werte mehr, sondern nur noch die WLTP-Werte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine Empfehlung von 2021 ergänzt und versucht damit, den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV zu überbrücken. Neben den bereits 2021 zur Anwendung empfohlenen ergänzenden Energielabeln sollen nach einer weiteren Empfehlung nun auch in der Werbung entsprechende WLTP-Werte dargestellt werden. Falls nur noch WLTP-Werte zur Verfügung stehen können und dürfen auch keine Effizienzklassen mehr angegeben werden, da die Effizienzklasseneinteilung nach den Regelungen der Pkw-EnVKV auf den NEFZ-Werten basieren. Eine solche ministerielle Empfehlung hat keine Rechtswirkung und kann insbesondere geltendes Recht nicht setzen oder ersetzen. Die PKW-EnVKV ist weiterhin gültig und kennt keine WLTP-Werte. Die Empfehlung zeigt aber, dass die Unsicherheit bei der Angabe von NEFZ- und WLTP-Werten durch die Trägheit des Gesetzgebers, europäische Vorgaben rechtzeitig in deutsches Recht umzusetzen, auch in den Behörden groß ist. Die beiden Empfehlungen des BMWK erhalten Sie im internen Mitgliederbereich unserer Webseite.
Weitere Infos finden Sie hier: Empfehlungen WiMi zu NEFZ-und WLTP Werten in der Werbung
|