Geldwäschegesetz – Anmeldung bei Meldeportal der FIU wird von Aufsichtsbehörden positiv bewertet! |
Über das Portal https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR können nach erstmaliger Registrierung des Verpflichteten (§2 Abs. 1 GwG) sowie des Hauptverantwortlichen einfach und schnell Verdachtsmeldungen im Sinne des Geldwäschegesetzes bei der FIU (Financial Intelligence Unit) abgegeben werden. Kann bei einer Kontrolle der Aufsichtsbehörden eine entsprechende Anmeldung vorgewiesen werden, so wird dies als positives Zeichen bewertet, da sich das Unternehmen nicht erst im Verdachtsfall mit dem Thema Geldwäsche auseinandergesetzt hat.
Bei weiteren Fragen zum Thema Geldwäsche steht Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne zur Verfügung! |