5.1 Abzinsung von Rückstellungen und unverzinslichen Verbindlichkeiten |
Nachdem mehrere Finanzgerichte und zwei zuständige Senate am Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Steuernachzahlungen geäußert haben, werden nun die ersten Verfahren geführt hinsichtlich der Abzinsung von Rückstellungen und unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten. Solche Rückstellungen und unverzinsliche Verbindlichkeiten sind für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens durch Abzinsung zu reduzieren. Umso höher dabei der Abzinsungssatz ist, desto geringer ist die steuermindernde Wirkung von solchen Rückstellungen und unverzinslichen Verbindlichkeiten. Der gesetzliche Zinssatz hierfür beträgt derzeit 5,5 % p.a.
Auszug aus Rundschreiben 02/2019 |