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Voraussetzungen für die Mitgliedschaft |
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Mitgliedschaft (Auszug aus der Innungssatzung)
Mitglied der Handwerksinnung kann jede/r selbständige Handwerker/in werden, der/die das Handwerk ausübt, für welches die Handwerksinnung gebildet ist und der/die den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften entspricht. Selbständige/r Handwerker/in in dem auch hier maßgebenden Sinne der § 1 HwO ist jede in die Handwerksrolle eingetragene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, also nicht etwa deren einzelne Gesellschafter. Eine juristische Person oder Personengesellschaft übt ihre Mitgliedschaft in der Innung über ihren gesetzlichen Vertreter aus, der den in § 18, Abs. 1 genannten Voraussetzungen entsprechen muss.
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