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Verkehrsblattverlautbarung zum Übergangsverfahren für Partikelzähler

 

mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022  vom  18.10.2022  werden  unter  anderem die

Regelungen zur Einführung der Messung der Partikelanzahl-konzentration (PN-Messung) für

Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw,

Nutzfahrzeuge) neu festgelegt. Dies erfolgt durch eine Anpassung der AU-Richtlinie von 2014 mit letztem Änderungsstand von April 2021. Folgende wesentlichen Änderungen wurden darin

festgeschrieben:

•  Aussetzung des Fixtermins 01.01.2023 zu verpflichtenden Einführung der Partikelzählung.

•  Verbindliche Anwendung der Partikelzählung bei Dieselfahrzeugen der Emissionsklasse

Euro6/VI, sobald eine ausreichende Verfügbarkeit der entsprechenden Messgeräte in den

Untersuchungsstellen (Prüfstellen und Werkstätten) vorhanden ist.

•  Der für die Partikelzählung vorgeschriebene Geräteleitfaden 6 kann bei allen

Abgasuntersuchungsarten jetzt schon verwendet werden, muss aber nicht.

•  Bis zur Einführung der Partikelzählung hat die Trübungsmessung Bestand (=Opazimeter). Für Betriebe mit einer AU-Anerkennung ergeben sich hierdurch im 1. Halbjahr 2023 folgende

Szenarien:

Ich/Wir machen die AU zukünftig auch an Dieselfahrzeugen mit EURO 6/ EURO VI

 

Aktuell:

•  Mein vorhandener Opazimeter hat die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1

Ab Zieldatum 01.07.2023 oder früher

•  Eigener Partikelzähler ist da,

•  Im Verkehrsblatt wurde die Einführung der Partikelzählung für die AU als verpflichtende

Messung veröffentlicht.

 

Ich/wir machen die AU zukünftig nur an Dieselfahrzeugen bis Euro5/V

 

Aktuell:

•  Mein vorhandener Opazimeter hat die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 / 0,3 m-1

Ab Zieldatum 01.07.2023 oder früher

•  Ich habe keinen Partikelzähler bestellt

Fazit:

Die Partikelzählung kommt als notwendige Prüfung für Euro6-Dieselfahrzeuge in 2023 und eine

rechtzeitige Entscheidung bezüglich der Geräteanschaffung ist anzustreben.

Wir halten Sie über die aktuellen Informationen in diesem Bereich kurzfristig auf dem Laufenden und

die Mitarbeiter der Kfz-Innung sowie die Technischen Betriebsberater des Landesinnungsverbandes stehen gerne bei Fragen zur Verfügung. Die aktualisierte AU-Richtlinie ist für Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite verfügbar.

 

Viele Grüße

Ihre Kfz-Innung Niederbayern