Kfz-Betriebe bleiben geöffnet Drucken

Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer geht ein Aufatmen durch die Kfz-Betriebe. „Unsere größte Befürchtung war es, dass die Autohäuser flächendeckend wieder schließen müssen“, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Die nun festgelegten Zutrittsbeschränkungen von je einem Kunden pro zehn Quadratmeter Fläche in den Geschäftsräumen stelle für den Autohandel jedoch kein Problem dar.

„Da es Einigkeit zwischen der Kanzlerin und den Länderregierungen über die zu treffenden Maßnahmen gibt gehen wir davon aus, dass sie auf Länderebene auch genauso umgesetzt werden, um die wirtschaftliche Stabilität der Autohäuser nicht weiter zu gefährden“, so Peckruhn.

 

Was gilt ansonsten im "Lockdown-Light"?

Am Mittwoch (28. Oktober 2020) haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den kommenden November beschlossen.
Diese müssen nun für Bayern noch umgesetzt werden, am heutigen Donnerstag trifft sich hierzu das bayerische Kabinett und morgen tagt der bayerische Landtag in einer  Sondersitzung hierzu. Die Folge ist, dass nach unserer Einschätzung erst zum Wochenende die endgültigen und für Bayern konkret geltenden Regeln bekannt sein werden.
Dennoch wollen wir Sie über die aus unserer Sicht für das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe relevanten Punkte der gestrigen Einigung zwischen Bund und Ländern informieren:
Ab 02.11.2020 um 0 Uhr treten folgende Regelungen in Kraft und gelten bis zum Ablauf des 30.11.2020 um 24 Uhr:

1. Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist in diesem Zeitraum nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal jedoch 10 Personen gestattet. Anders als  im ersten bayerischen Lockdown im März/ April dieses Jahres handelt es sich dem Beschluss nach nicht um Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung. Es bedarf also keines triftigen Grundes für das Verlassen der Wohnung, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Bürger weiterhin am Wirtschaftsleben
teilnehmen können.

2. Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Hier war bereits bis jetzt eine starke Einschränkung in Bayern vorgeschrieben. Veranstaltungen wie bspw. Fahrzeugvorstellungen im Autohaus sind im November unzulässig.

3. Einschränkungen des Geschäftsbetriebs
Das Kraftfahrzeuggewerbe ist von den angeordneten Schließungen weitgehend nicht betroffen.
Autohäuser und Werkstätten können geöffnet bleiben und Kunden empfangen. Lediglich Gastronomiebetriebe in Autohäusern sind zu schließen bzw. dürfen nur mitnahmefähige
Speisen und Getränke anbieten. Betriebskantinen können geöffnet bleiben. Die Größe der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts pro Kunde von 10 qm hat sich nicht verändert.

4. Schulen und Kitas
Das klare Bekenntnis zur Offenhaltung von Schulen und Kitas erleichtert die Präsenz von Arbeitnehmern im Betrieb.

5. Wirtschaftshilfe
Neben den bekannten Programmen zur Wirtschaftshilfe (z.B. Überbrückungshilfe II) wird für von der Schließung betroffene Branchen ein Erstattungsbetrag gewährt. Nach unserer Einschätzung spielt diese Neuerung für bayerische Kfz-Betriebe aufgrund der fehlenden Betroffenheit keine Rolle.

6. Sicheres Arbeiten
Der gestrige Beschluss hebt die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter hervor. Betriebliche Hygienekonzepte sing ggfs. anzupassen und umzusetzen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen.

Fazit:
Trotz der enormen Einschränkungen für die Bevölkerung im Freizeitbereich und für Branchen wie Gastronomie und Kultur sind nach unserer bisherigen Einschätzung die  bayerischen Kfz-Betriebe vom kommenden „lockdown light“ nicht unmittelbar betroffen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie die bayerische Staatsregierung die Beschlüsse konkret
umsetzt. Sollten sich hierbei wesentliche Abweichungen zu dieser Information ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

 

DOWNLOAD Beschluss der Ministerratskonferenz