Neufassung der GoBD vorerst zurückgezogen! Drucken

Das Bundesfinanzministerium hat überraschend die Neufassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ gestoppt, die für Besteuerungszeiträume nach dem 31.12.2019 Anwendung hätten finden sollen.

Somit gelten aktuell die GoBD in der Fassung vom 14.11.2014 fort. Die mit Rundschreiben vom 31.07.2019 vorgestellten Neuerungen, beispielsweise in Bezug auf die Anwendbarkeit von Cloud-Technologien oder das Scannen von Buchungsbelegen, treten vorerst noch nicht in Kraft.

 

GoBD, Fassung vom 14.11.2014