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Home News INNUNG aktuell | Achtung: Bestimmte Neufahrzeuge können ab dem 1.7. bzw. 7.7.2026 nicht mehr zugelassen werden!
INNUNG aktuell | Achtung: Bestimmte Neufahrzeuge können ab dem 1.7. bzw. 7.7.2026 nicht mehr zugelassen werden! Drucken

Wie bereits 2024 kommuniziert, werden bestimmte Sicherheitsausstattungen ab Juli bei der Neuzulassung verpflichtend gefordert (der Einführungstermin war der 7. Juli 2024) und es handelt sich um folgende Funktionen:

  • Notbremsassistent - AEBS         
    (Erkennung stehender/bewegter Fahrzeuge inkl. Radfahrer) PKW
  • Notfall-Spurhalte-Assistent - LKS (hydr. Servolenkung) PKW
  • Fahrerablenkungs-Warnsystem - ADDW
  • Kopfaufprallschutz Fußgänger PKW
  Foto eines Kalenderblatts vom Juli 2026, auf dem der 1.Juli 2026 rot umrandet ist.

Darüber hinaus werden für die Zulassungsfähigkeit zum 1. Juli 2026 Anforderungen an die Cybersicherheit und das System zur Softwareaktualisierung nach UN-Regelungen gestellt.

  • UN-R 155   yes (Cybersicherheit)
  • UN-R 156   yes (Softwareaktualisierungsmanagement)

Bitte überprüfen Sie Ihren Neufahrzeugbestand bis dahin rechtzeitig und achten Sie bei Zukäufen von EU-Neufahrzeugen auf diese Details in den Ausstattungsbeschreibungen der Fahrzeuge, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Diese wären:

  • Tageszulassung vor 1. Juli bzw. 7. Juli 2026
  • Zulassung innerhalb einer erweiterten Frist, falls eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Fahrzeugherstellers für die entsprechende Fahrgestellnummer des Lagerfahrzeugs (MAS) vorliegt, die ausschließlich über den Hersteller bzw. Importeur beantragt werden kann.
  • Eine Eigenbeantragung der Ausnahmegenehmigung beim KBA ist eventuell so kurzfristig nicht mehr möglich.    https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Zum_Herunterladen/AuslaufendeSerien/mas_deutsch.html 

Inwieweit die Zulassungsbehörden die Vorgaben stringent durchsetzen, ist nicht bekannt, aber nach Informationen aus den Kreisen der freien Fahrzeugimporteure können in den CoC-Papieren unter Pos. 54 ff. entsprechende Ausstattungskürzel aufgeführt werden. Hier ein beispielhafter Text, der ein weiterhin zulassungsfähiges Fahrzeug zeigt:

  1. 54.   Vehicle fitted with advanced vehicle systems:  ADDW, AEBS, AIF, DDAW, eCall, EDR, ELKS, ESS, ISA, TMPS
  2. 55.   Vehicle certified in accordance with UN-R No 155:    yes
  3. 56.   Vehicle certified in accordance with UN-R No 156:    yes

Somit sollte sich jeder Betriebsinhaber des Risikos bewusst sein, dass bei einem Versäumnis einer der oben genannten Lösungsmöglichkeiten eine Fahrzeugerstzulassung im Euro-Raum nicht mehr möglich ist!!

Weitere Details finden Sie in der zusätzlichen Sachinformation des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und der Beispielübersicht, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen.

Für Fragen hierzu stehen Ihre zuständige Kfz-Innung bzw. die Mitarbeiter Ihres Landesverbandes zur Verfügung.

 


 

 

 

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