| INNUNG aktuell | Achtung: Bestimmte Neufahrzeuge können ab dem 1.7. bzw. 7.7.2026 nicht mehr zugelassen werden! |
|
Darüber hinaus werden für die Zulassungsfähigkeit zum 1. Juli 2026 Anforderungen an die Cybersicherheit und das System zur Softwareaktualisierung nach UN-Regelungen gestellt.
Bitte überprüfen Sie Ihren Neufahrzeugbestand bis dahin rechtzeitig und achten Sie bei Zukäufen von EU-Neufahrzeugen auf diese Details in den Ausstattungsbeschreibungen der Fahrzeuge, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Diese wären:
Inwieweit die Zulassungsbehörden die Vorgaben stringent durchsetzen, ist nicht bekannt, aber nach Informationen aus den Kreisen der freien Fahrzeugimporteure können in den CoC-Papieren unter Pos. 54 ff. entsprechende Ausstattungskürzel aufgeführt werden. Hier ein beispielhafter Text, der ein weiterhin zulassungsfähiges Fahrzeug zeigt:
Somit sollte sich jeder Betriebsinhaber des Risikos bewusst sein, dass bei einem Versäumnis einer der oben genannten Lösungsmöglichkeiten eine Fahrzeugerstzulassung im Euro-Raum nicht mehr möglich ist!! Weitere Details finden Sie in der zusätzlichen Sachinformation des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und der Beispielübersicht, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen. Für Fragen hierzu stehen Ihre zuständige Kfz-Innung bzw. die Mitarbeiter Ihres Landesverbandes zur Verfügung.
|






