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Technik 23/2024 | Ab sofort auch Förderung für den Heizungsumbau in Gewerbeimmobilien: KfW-Zuschuss bis zu 35% Drucken

Bisher wurde nur im Privatbereich die Erneuerung der Heizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Nun wurde die Bezuschussung auf Nichtwohngebäude erweitert. Werkstätten, die ihre laufenden Unterhaltskosten verringern möchten, können über die KfW dafür einen Zuschuss von bis zu 35% erhalten.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

•          Der Antragsteller ist ein Unternehmen.

•          Das Nichtwohngebäude befindet sich in Deutschland und dessen Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück.

•          Es wird durch den Umbau eine Steigerung der Energieeffizienz und eine Optimierung des Heizungsverteilungssystems erreicht.

•          Vor der Zuschussbeantragung wird eine „Gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) bei einem Energieberater oder beim Fachunternehmer eingeholt.

•          Der Auftrag an den Heizungsbauer muss „unter Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Erteilung einer Zusage der KfW“ geschlossen werden.

 

Folgende Technikvorgaben für die einzubauende Anlage stehen zur Auswahl: Solarthermische Anlage, Biomasseheizung, Wärmepumpen, Wasserstoffheizungen oder Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.

Folgende Fördersummen bzw. -bestandteile werden angeboten:

 

1.         30% Grundförderung des Vorhabens pauschal bis 150 m2 Nettogrundfläche.

2.         5% Zusatzförderung für Wärmepumpen, die über Erdwärme oder Wasser/Abwasser versorgt werden.

3.         2.500 EUR Emissionsminderungszuschlag, wenn eine Biomassenheizung eingebaut wird, deren Emissionsgrenzwert bei maximal 2,5mg/m3 liegt.

 

Fazit: Prüfen Sie Ihre Energiekosten im Gebäude und Ihre Anlagentechnik – der hohe Zuschussbetrag wird seitens der Fördergeber nicht unbegrenzt zu halten sein und die Kosten für Energieträger und Strom werden steigen. Für Fragen stehen die technischen Berater des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern gerne zur Verfügung. Ein Informationsdokument der KfW mit Details erhalten Sie über unsere Webseite.

 

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