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Umweltbonus – aktuelle Neuerungen Drucken

NEU: Sachstandsabfrage für eingereichte Anträge

Unter www.bafa.de/DE/Service/Sachstandsabfrage/sachstandsabfrage_node.html können Antragsteller nun jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags auf Umweltbonus abrufen. Hierzu sind einzig Vorgangsnummer sowie Postleitzahl notwendig.

 

Anpassungen der Förderrichtlinie bei Plug-In-Hybriden angekündigt

In den kommenden Tagen bis Wochen ist nun mit der Veröffentlichung der bereits angekündigten neuen Förderrichtlinie zum Umweltbonus zu rechnen.

In die Förderung aufgenommen werden dürften elektrische Leichtfahrzeuge (voraussichtlich die EG-Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e).

Mit strengeren Vorgaben ist hingegen bei den Plug-In-Hybriden (PHEV) zu rechnen: Ab kommendem Jahr sollen nur noch Fahrzeuge gefördert werden, die über eine elektrische Mindestreichweite von 60km verfügen. Zum 1. Oktober 2022 dürfte darüber hinaus das bis dato alternativ gültige Kriterium des maximalen CO2-Ausstoßes von 50g/km entfallen. Auch wird wohl bereits ab 2024 die elektrische Mindestreichweite auf 80km angehoben, nicht erst wie bisher geplant 2025.

Die neue Richtlinie dürfte somit vor allem Auswirkungen auf den Bestellvorlauf sowie den Lagerbestand haben. Sobald die neue Richtlinie veröffentlicht ist, werden wir Sie auch über möglicherweise enthaltene Übergangsregelungen informieren.

 


 

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