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KfW-Schnellkredit jetzt unabhängig von Mitarbeiterzahl – Beantragung bis 31.12.2020 möglich! Drucken

Die bisher geltende Beschränkung des KfW-Schnellkredits auf Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten wurde zum 9. November aufgehoben. Der mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung der KfW ausgestattete Schnellkredit kann nun von allen Unternehmen beantragt werden, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und vor der Corona-Krise (01.01.2020) nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren.

Um in der aktuellen Corona-Krise den Zugang zum KfW-Schnellkredit 2020 zu erleichtern, wird dieser ohne Risikoprüfung gewährt und es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Auch ist nun eine Kombination mit weiteren Zuschüssen wie beispielsweise den Soforthilfeprogrammen des Bundes und der Länder möglich.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie unter www.kfw.de.

 


 

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