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Änderungen im Kfz-Steuergesetz beschlossen – Steuerbefreiung für E-Autos verlängert Drucken

Mit seiner Zustimmung zu Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz hat der Bundestag vergangene Woche die Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 verlängert.

Auch wurde die Staffelung der Steuersätze im Pkw-Bereich nach CO2-Ausstoß beschlossen, um emissionsreduzierte Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen:

Für Pkw mit bis zu 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer, die bis Ende 2024 erstmals zugelassen werden, wird die Kfz-Steuer in Höhe von 30 EUR für fünf Jahre, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben.

Für alle weiteren Erstzulassungen sind Steuersätze von 2 bis 4 EUR je Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer vorgesehen, die im Bereich von mehr als 95 bis 195 Gramm pro Kilometer jeweils innerhalb von fünf gleichmäßigen Stufen und einer nach oben offenen Stufe gelten sollen.

Abgeschafft wird zudem die Sonderregelung des §18 Abs. 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Hierdurch sollen vor allem mittelständische Handwerksbetriebe entlastet werden, deren leichte Nutzfahrzeuge häufig in den Anwendungsbereich dieser Sonderregelung fielen. 

Die genannten Änderungen werden voraussichtlich noch im Oktober in Kraft treten.

 


 

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