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Kraftfahrtbundesamt genehmigt Nachrüstung von Euro-5-Diesel-PKW mit zusätzlichen Katalysatoren Drucken

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte nach einiger Wartezeit die für die Nachrüstung von Euro-5-Diesel-PKW notwendige erste Allgemeine Betriebserlaubnis zur Dieselnachrüstung. So können endlich die ersten Besitzer von Diesel-Pkw mit der genannten Abgasnorm ihre Autos nachrüsten.

Indem die Stickoxide durch die Nachrüstungen verringert werden, sollen Euro-5-Diesel von Fahrverboten ausgenommen bleiben. Der Umgang im Hinblick auf die Kosten ist jedoch von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Unterschiede reichen von Zuschüssen in Höhe von maximal 3.000 Euro bei Daimler und VW für Betroffene in Städten mit drohenden Einschränkungen für Dieselfahrer bis hin zu ausbelibenden Zuschüssen bei BMW und Volvo.

 

Welche Fahrzeuge für die Nachrüstung in Frage kommen sowie weitere Informationen zu erlassenen Allgemeinen Betriebserlaubnis, können auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.


 

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